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Scheidung aus Ausland

Das Amtsgericht Schöneberg ist zuständig für
- Scheidungsverfahren,
- Eheaufhebungsverfahren und
- Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe, soweit die Ehegatten oder zumindest einer der Ehegatten Deutscher ist und beide Parteien im Ausland leben.

Anträge können auch in diesen Scheidungsverfahren nur durch einen Anwalt gestellt werden.

Da die Verfahren wegen der notwendigen Rechtshilfeersuchen ins Ausland länger dauern, ist es günstig einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen. Dies kann dann der beauftragte Rechtsanwalt sein. Dieser nimmt dann jegliche Post entgegen und leitet diese selbst an die Mandantschaft weiter.

WICHTIG:

Da im Rahmen des Scheidungsverfahrens zu meist ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird, sollten die Parteien bereits vorab Kontenklärungsanträge beim Rentenversicherungsträger stellen.

Das Gesetz schreibt eine persönliche Anhörung der Ehegatten vor. Die Anhörung erfolgt dann vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Scheidungstermin).

Es ist jedoch nicht in jedem Fall notwendig, dass die Ehegatten zur Anhörung nach Berlin reisen.

Wenn die Parteien nicht anreisen können, wird das Gericht ein Rechtshilfeersuchen zur Vernehmung der Eheleute im Ausland stellen. Die Eheleute werden dann durch ein ausländisches Gericht im Wege der Amtshilfe angehört.

Sie haben noch Fragen? Wir geben Ihnen zum Ablauf des Verfahrens gern Auskunft.

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