Sie sind hier: Startseite » Ausland » Scheidung Thailand

Scheidung Thailand

Die Ehescheidung nach dem Recht von Thailand

Auch nach thailändischem Recht wird die Ehe durch Tod, Scheidung oder Aufhebung durch das Gericht aufgelöst.
Die Ehe wird nach thailändischem Recht aufgehoben oder für ungültig erklärt, wenn diese z.B.:

- unter Verstoß gegen das Verbot der Doppelehe eingegangen worden ist,
- die Ehegatten bei der Heirat nicht zurechnungsfähig, geschäftsfähig, mit einander Blutsverwandt waren,
- die Ehe nicht ordnungsgemäß registriert worden ist,
- die Eheleute bei der Heirat nicht ehefähig waren bzw. die Ehe aufgrund eines Irrtums über die Identität des anderen Ehegatten oder aufgrund einer Drohung bzw. einer arglistigen Täuschung eingegangen wurde.

Die Privatscheidung

Das thailändische Recht unterscheidet zwischen der Privatscheidung und der gerichtlichen Scheidung.

Die Privatscheidung ist vollzogen, wenn beide Ehegatten vor dem Standesbeamten erklären und beurkunden lassen, dass die Ehe aufgelöst werden soll. Formell sieht das Gesetz vor, dass diese Erklärung vor zwei Zeugen unterzeichnet wird und das anschließend die Registrierung der Ehescheidung vor einem Bezirksamt (Ampoe) erfolgt.
Eine solche Privatscheidung ist aus der Sicht des deutschen Ehegatten allerdings unwirksam, da diese in Deutschland keine Anerkennung findet.

Die gerichtliche Scheidung

Die gerichtliche Scheidung ist in Thailand für streitige Fälle vorbehalten. Im Gesetz sind diverse Scheidungsgründe festgelegt.
Den Scheidungsgründen liegt stets ein Verschulden eines Ehegatten zugrunde.

Der antragstellende Ehegatte kann sich allerdings nicht auf das Verschulden des Anderen berufen, wenn er dem Fehlverhalten zugestimmt oder das Fehlverhalten verziehen hat. Der Ehegatte, der einen Scheidungsgrund gesetzt hat, ist nicht zur Stellung des Scheidungsantrages berechtigt.
Zu den wichtigsten Scheidungsgründen zählen:
- der Ehemann behandelt während der Ehe eine andere Frau wie seine Ehefrau und sorgt für sie z.B. durch Unterhaltsgewährung,
- die Ehefrau begeht Ehebruch,
- ein Ehegatte hat sich ein Fehlverhalten zu Schulden kommen lassen, dass für den anderen Ehegatten entwürdigend ist oder ihm die Fortsetzung der Ehe unter Berücksichtigung seiner Lebensstellung unzumutbar macht.
- körperliche und seelische Misshandlungen durch einen Ehegatten,
- ernsthafte Beleidigungen,
- böswilliges Verlassen eines Ehegatten, wenn seit dem Verlassen ein Jahr vergangen ist, dann kann der verlassene Ehegatte die Ehescheidung beantragen),
- ein Ehegatte ist zu einer erheblichen Freiheitsstrafe wegen eines Verbrechens verurteilt worden und dadurch ist das Ansehen des anderen Ehegatten erheblich geschädigt worden,
- ein Ehegatte ist für verschollen erklärt worden oder hat seinen Wohnort für mehr als 3 Jahre verlassen, ohne dass geklärt werden kann, ob er noch am Leben ist,
- ein Ehegatte verletzt seine Pflichten aus der ehelichen Versorgungsgemeinschaft, z.B. die Pflicht den anderen Ehegatten materiell zu unterstützen,
- Geisteskrankheit, sonstige ansteckende oder gefährliche Krankheiten, körperliche Behinderung, welche ein Zusammenleben der Eheleute unmöglich machen,

TIPP:

Wenn die Eheleute ihren gemeinsamen Wohnsitz zuletzt in Thailand gehabt haben, ist die Ehescheidung stets nach thailändischem Recht durchzuführen – d.h. auch, wenn ein deutsches Gericht darüber entscheidet.

Viele deutsche Gerichte verlangen auch bei einer einvernehmlichen Ehescheidung in Deutschland, dass mindestens ein Scheidungsgrund nach thailändischem Recht vorliegt.

Leben beide Ehepartner in Thailand ist das Amtsgericht Berlin Schöneberg für die Ehescheidung nach thailändischem Recht zuständig.

Wir empfehlen dazu unseren Service der Online-Scheidung, wobei das Scheidungsverfahren auch ohne Ihre Anwesenheit durchgeführt werden kann.

Gern übersenden wir Ihnen dazu einen
Kostenvoranschlag.

Ihren Scheidungsauftrag können Sie über unsere Online-Formular erteilen.

Also after Thai right the marriage is dissolved by death, divorce or abolition by the court. The marriage is waived after Thai right or explained for invalid, if these e.g.:

- under offence against the prohibition of the double marriage been received is,
- the spouses with the marriage not responsibly, competent, with each other blood related were,
- the marriage registered is not normal,
- the married people with the marriage were not beforable and/or the marriage due to a mistake over the identity of the other spouse or due to a threat and/or a bad
-cunning deception were received.

The private divorce

The Thai right differentiates between the private divorce and the judicial divorce.

The private divorce is carried out, if both spouses before the registrar of births, marriages and deaths let explain and record that the marriage is to be dissolved. Formally the law plans that this explanation before two witnesses is signed and that afterwards the registration of the divorce before an office for district (Ampoe) taken place. Such a private divorce is however ineffective from the view of the German spouse, since this does not find acknowledgment in Germany.

The judicial divorce

The judicial divorce is reserved in Thailand for contentious cases. In the law various causes of divorce are fixed. The causes of divorce is always the basis being to blame for a spouse.

The spouse request-placing cannot appoint itself however to being to blame for the other one, if he agreed the failure or forgave the failure. The spouse, who set a cause of divorce, is not entitled for the position of the petition for divorce. Among the most important causes of divorce rank:

- the husband treated during the marriage another woman like its wife and provides for her e.g. by maintenance grant,
- the wife commits adultery,
- a spouse let itself a failure be come to debts that for the other spouse is entwürdigend or makes unreasonable it the continuation of the marriage with consideration of his life position.
- physical and mental abusing by a spouse,
- serious offenses,
- bad-willing leaving of a spouse, if since leaving one year passed, then can request the abandoned spouse the divorce),
- a spouse was condemned to a substantial imprisonment because of a crime and thus the reputation of the other spouse was substantially damaged,
- a spouse was explained for missing or his residence for more than 3 years left, without it can be clarified whether he still alive is,
- a spouse injures his obligations from the conjugal supply community to e.g. support the obligation the other spouses materially,
- Mental disorder, other sticking on or dangerous diseases, physical handicap, which make a living together of the married people impossible,

HINT:

If the married people had their common domicile last in Thailand, the divorce is always after Thai right to accomplish - i.e. also, if a German court decides on it. Many German courts require also during a concerted divorce in Germany that at least one cause of divorce is present after Thai right.

Life both marriage partners in Thailand is responsible the district court Berlin-Schöneberg for the divorce after Thai right.

For this you can use our fast and favorable online-service.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website um diese laufend für Sie zu verbessern. Mehr erfahren